Präambel 🌱
Die Planetarier sind eine überparteiliche christlich soziale Bewegung, die sich für die Einheit der Menschheit, den Schutz unseres Planeten und die Förderung eines gerechten, nachhaltigen Lebensraums für alle einsetzt. Wir glauben, dass Innovation, Bildung und solidarisches Handeln die Grundpfeiler einer friedlichen und zukunftsfähigen Gesellschaft sind, andere religionsbekennende sind ebenso eingeladen, mitzuwirken. Wir unterstreichen die Wichtigkeit der Ehrlichkeit und der Eigenverantwortung und Wertschätzung.
§1 Name, Sitz und Zweck 🌱
- Name: Die Bewegung trägt den Namen „Die Planetarier“ – die Partei der Menschlichkeit und Mitte.
- Postalische Erreichbarkeit: Sie ist postalisch erreichbar unter: E-Mail-Adresse: of****@*********er.at (Kernteam und zukünftige Büros), ak*********@*********er.at (auch für neue Mitglieder). Alle Planetarier sind unter fw*@*********er.at erreichbar und die Homepage planetarier.at, sowie telefonisch unter +436509577749. Es wird sich zudem bemüht, eine Erreichbarkeit des Grundsatzprogramms unter planetarier.at/grundsatzprogramm und eine Erreichbarkeit der Satzung unter planetarier.at/satzung zu halten.
- Zweck:
a) Förderung einer gerechten und nachhaltigen Gesellschaft.
b) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der Erde.
c) Entwicklung von globalen Partnerschaften für Frieden und Zusammenarbeit.
§2 Grundprinzipien 🌱
- Nachhaltigkeit: Wir handeln im Einklang mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Prinzipien der Nachhaltigkeit.
- Gerechtigkeit: Wir fördern soziale Inklusion, Gleichberechtigung und den Zugang zu grundlegenden Ressourcen für alle.
- Wissenschaft und Innovation: Fortschritt basiert auf Forschung, Bildung und verantwortungsbewusster Innovation.
- Globalität: Wir verstehen uns als Teil einer globalen Gemeinschaft, die zusammenarbeitet, um gemeinsame Herausforderungen zu lösen.
§3 Mitgliedschaft 🌱
- Voraussetzungen: Jede Person, vor allem österreichische Staatsbürger, die die Werte und Ziele der Planetarier teilt, das Grundsatzprogramm kennt, und eine 6-monatige Probezeit absolviert hat, kann Mitglied werden.
- Rechte und Pflichten (geregelt genauer unter §11 und §12):
a) Mitglieder haben das Recht, an Entscheidungen mitzuwirken.
b) Mitglieder verpflichten sich zur aktiven Unterstützung der Ziele der Bewegung. - Beendigung der Mitgliedschaft: Durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
§4 Organe der Planetarier 🌱
- Hauptversammlung: (auch außerordentliche möglich)
a) Höchstes Entscheidungsorgan, tagt mindestens einmal jährlich mit Beschlussmöglichkeit.
b) Aufgaben: Genehmigung des Budgets, Wahl des Vorstands, Änderung der Satzung, Änderung des Grundsatzprogramms. - Vorstand (=Kernteam):
a) Besteht aus Vorstandsvorsitzenden, und weiteren Vorstandsmitgliedern.
b) Verantwortlich für die strategischen und operativen Umsetzung der Ziele. - Fachbeiräte:
a) Unterstützen den Vorstand mit Expertise in Bereichen wie Umwelt, Bildung oder Technologie und allen im Grundsatzprogramm enthalten Themenbereichen. - Rechnungsprüfer: innen: Überwachen die Finanzgebarung der Bewegung.
§5 Finanzierung 🌱
- Einnahmequellen:
a) Mitgliedsbeiträge.
b) Spenden und Fördermittel und Parteienförderungen.
c) Einnahmen aus Projekten, Publikationen und Veranstaltungen - Verwendung:
a) Die Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen und grundsatzprogrammtechnischen Zwecke verwendet, außer in Notsituationen.
b) Eine transparente Finanzberichterstattung erfolgt jährlich im IST und SOLL.
§6 Entscheidungsfindung 🌱
- Demokratische Prinzipien: Entscheidungen werden durch Mehrheitsvotum der Mitglieder getroffen.
- Transparenz: Alle Beschlüsse und Protokolle sind öffentlich zugänglich mit Datum und Votums Verhältnissen.
- Digitale Beteiligung: Mitglieder können online an Abstimmungen nicht, aber an Diskussionen teilnehmen, es sei denn sie sind telefonisch und/oder videofonisch ermöglicht.
§7 Klima- und Umweltverpflichtung 🌱
- Förderung eines positiven Miteinanders: Wir verpflichten uns, ein Klima der Offenheit, des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit zu fördern. Unser Ziel ist es, durch wertschätzenden Dialog und gemeinsames Handeln ein positives Miteinander zu schaffen, das allen Beteiligten Raum zur Entfaltung bietet. Im Kleinen beginnt man.
- Emissionsreduktion: Die Bewegung strebt Klimaneutralität in ihren Aktivitäten an.
- Kreislaufwirtschaft: Ressourcen werden verantwortungsvoll genutzt, Abfälle minimiert.
- Bildung und Bewusstsein: Kampagnen und Programme fördern nachhaltiges Denken und Handeln.
§8 Auflösung der Bewegung ⚡
- Beschluss: Die Auflösung der Bewegung kann nur durch eine Dreiviertelmehrheit der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden.
- Vermögensverwendung: Im Falle einer Auflösung wird das verbleibende Vermögen einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlichen Zielen übertragen, bestimmt wird jenes bei Auflösung.
§9 Satzungsänderung 🌱
- Beschluss: Die Änderung der Satzung kann nur durch eine Dreiviertelmehrheit der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden bzw. im Kernteam der Planetarier.
§10 Einspruchsfrist innerhalb von 14 Tagen und Sicherheiten: 🌱
- Sicherung der Mitgliederrechte:
Eine Einspruchsfrist ermöglicht es Mitgliedern, sich gegen Entscheidungen zu wehren, die sie für unzulässig oder unfair halten. Dies stärkt die demokratische Kultur in der Organisation. - Sicherung der Satzung:
Änderungen der Satzung bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen bei einer Generalversammlung, wobei das Kernteam ein Einspruchs- und Vetorecht hat. - Rechtsverbindlichkeit:
Die Einspruchsfrist verhindert, dass Entscheidungen sofort rechtskräftig werden, und gibt Betroffenen Zeit, mögliche Unstimmigkeiten zu prüfen. - Transparenz und Fairness:
Durch eine festgelegte Frist wissen alle Beteiligten, wie viel Zeit sie haben, um Bedenken oder Einsprüche vorzubringen. Dies fördert Vertrauen in die Organisation. - Vermeidung von Konflikten:
Ein geregelter Einspruchsmechanismus kann dazu beitragen, Konflikte intern zu lösen, bevor sie eskalieren oder externe Schritte wie gerichtliche Klagen erforderlich werden.
§11 Pflichten der Mitglieder 🌱
- Förderung der Interessen der Partei und Fairness untereinander: Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Interessen der Partei nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Sie müssen sicherstellen, dass das Ansehen und der Zweck der Partei gewahrt bleiben.
- Beachtung der Satzung und Beschlüsse: Mitglieder müssen die Satzung, das Grundsatzprogramm und die Beschlüsse der Parteiorgane (insbesondere des Kernteams) beachten. Ihre Entscheidungen (Ja oder Nein) müssen verlässlich und transparent sein.
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu zahlen, deren Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird.
- Unterstützungserklärung für Wahlen: Mitglieder müssen eine Unterstützungserklärung für Wahlen unterzeichnen und bei ihrer Heimatgemeinde einreichen. Diese Erklärung wird an die Partei zurückgesendet.
- Lesen der Satzung und des Grundsatzprogramms: Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und das Grundsatzprogramm der Partei zu lesen. Sollte dies innerhalb von 100 Tagen nach Inkrafttreten der Änderungen nicht erfolgen, wird eine Pönale von bis zu 100 Euro fällig, die bis zum Ausschluss führen kann.
§12 Rechte der Mitglieder 🌱
- Teilnahme an Veranstaltungen: Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen der Partei teilzunehmen und die Einrichtungen der Partei zu nutzen, sobald diese verfügbar sind.
- Stimmrecht und Wahlrecht: Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung. Sie haben zudem das aktive und passive Wahlrecht in der Generalversammlung, also das Recht, Kandidaten zu wählen und selbst gewählt zu werden.
- Einforderung von Satzung und Informationen: Jedes Mitglied kann vom Kernteam die Ausfolgung der Satzung verlangen.
- Recht zur Einberufung der Generalversammlung: Wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangen, kann die Generalversammlung einberufen werden.
- Information über Parteitätigkeit: Mitglieder haben das Recht, vom Kernteam über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung der Partei informiert zu werden.
§13 Thematische Priorisierung mit und für Österreich 🌱
- Vorrang der Themen der Planetarier:
Die Themen und Grundsätze der Planetarier haben stets Vorrang vor anderen Anliegen, um die Satzung satzungskonform zu halten. Wichtige und dringliche Themen werden nur dann prioritär behandelt, wenn sie den Werten der Planetarier entsprechen und im Einklang mit den Satzungszielen stehen. Was im Kleinen funktioniert, funktioniert auch im Großen. - Definition und Identifizierung:
Wichtige und dringliche Themen sind Angelegenheiten von besonderer Relevanz für Österreich, die ein sofortiges Handeln erfordern, um das Wohl der Gesellschaft zu gewährleisten. Die Identifizierung solcher Themen erfolgt durch den Vorstand in und/oder ohne Zusammenarbeit mit Fachbeiräten und/oder unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder. Dabei wird auf eine transparente, faire und achtsame Bewertung geachtet. - System zur geordneten Wirkweise:
Die Abarbeitung wichtiger und dringlicher Themen wird ad hoc entschieden. Der Vorstand bestimmt in Zusammenarbeit mit den relevanten Gremien die notwendigen Schritte und Abläufe, um eine flexible und effektive Bearbeitung zu gewährleisten. Dabei wird besonderer Wert auf eine zügige Umsetzung unter Beachtung der Grundsätze der Planetarier gelegt, vor allem Satzung, Notfallplan und Grundsatzprogramm, wichtig ist nur, dass positiv, nachhaltige Ergebnisse für Österreich und unseren Prinzipen rauskommen. - Transparenz und Kommunikation:
Mitglieder werden mit Wertschätzung und Ehrlichkeit über identifizierte wichtige und dringliche Themen sowie die geplanten Maßnahmen zeitnah informiert. Dabei wird besonderer Wert auf wertschätzende und ehrliche Rückmeldungen gelegt, um Vertrauen und eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern. Dies fördern Transparenz, Vertrauen und eine aktive Beteiligung. - Ressourcenzuweisung:
Der Vorstand stellt sicher, dass für die Bearbeitung dieser Themen die notwendigen Ressourcen, einschließlich finanzieller Mittel und personeller Kapazitäten, bereitgestellt werden. Die Ressourcenzuweisung erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Satzung. - Evaluierung und Anpassung:
Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Eine abschließende Bewertung erfolgt durch den Priorisierungsausschuss, um die Wirksamkeit der Interventionen zu gewährleisten. - Integration, Dokumentation und ev. Abschluss:
Nach Abschluss der Bearbeitung wird das Thema in die laufende Arbeit integriert oder abgeschlossen dokumentiert. Erfolgreiche Umsetzungen dienen als Grundlage für zukünftige Initiativen und Projekte. Bei dringenden und großen Themen wird zusätzlich eine Einschaltung der Regierung in Erwägung gezogen.
§14: Ethik- und Transparenzrichtlinien 🌱
- Grundsatz der Ethik und Integrität
Alle Mitglieder der Partei verpflichten sich zu einem respektvollen, ehrlichen und verantwortungsvollen Umgang miteinander sowie mit der Öffentlichkeit. Sie handeln stets im Interesse der Partei und der Gesellschaft, unter Wahrung der Gebote, Menschenrechte und der Ersten Hilfe. - Verhaltensregeln für Funktionäre
- Funktionäre und Mandatsträger verpflichten sich, Interessenskonflikte offenzulegen und sich in Entscheidungen, bei denen persönliche Interessen berührt sind, der Stimme zu enthalten.
- Parteimittel und Ressourcen werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
- Funktionäre dürfen keine Geschenke oder Vorteile annehmen, die ihre Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten.
- Transparenz und Berichtspflicht
- Entscheidungsprozesse und Parteibeschlüsse werden in geeigneter Form dokumentiert und der Mitgliedschaft zugänglich gemacht.
- Jährlich wird ein Transparenzbericht veröffentlicht, der alle Einnahmen und Ausgaben offenlegt.
- Ethikkommission
- Es wird eine Ethikkommission eingesetzt, die aus drei parteiinternen und zwei externen Mitgliedern besteht. Diese überprüft regelmäßig die Einhaltung der ethischen Richtlinien und geht Beschwerden zu Fehlverhalten nach.
- Die Kommission kann Sanktionen vorschlagen, die von einer Generalversammlung bestätigt werden müssen.
- Verletzungen und Sanktionen
- Verstöße gegen den Ethik-Kodex können zur Abmahnung, Suspendierung oder zum Ausschluss aus der Partei führen.
- Ein Mitglied hat das Recht auf Anhörung und kann gegen Entscheidungen der Ethikkommission innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.
§15: Jugend- und Nachwuchsförderung 🌱
- Jugendorganisation der Planetarier
- Es wird eine eigenständige Jugendorganisation mit dem Namen „Junge Planetarier“ gegründet, die Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 30. Lebensjahr anspricht.
- Die Jugendorganisation vertritt die Interessen junger Menschen innerhalb der Partei und bringt Vorschläge zur Förderung jugendrelevanter Themen ein.
- Mitspracherecht und Integration
- Die Jugendorganisation entsendet mindestens zwei Vertreter:innen in die Generalversammlung der Partei, die beratende Funktion haben.
- Junge Planetarier haben das Recht, eigene Anträge in der Generalversammlung einzubringen und sich aktiv an den Diskussionen zu beteiligen.
- Förderprogramme und Mentoring
- Die Partei verpflichtet sich, regelmäßige Schulungs- und Mentoringprogramme für junge Mitglieder anzubieten.
- Jedes junge Mitglied erhält die Möglichkeit, an einem Mentoring-Programm teilzunehmen, bei dem erfahrene Parteimitglieder sie unterstützen und begleiten.
- Verantwortung und Projekte
- Die Jugendorganisation erhält ein eigenes Budget, das für Projekte und Veranstaltungen zur politischen Bildung, Gemeinschaftsaktivitäten und Kampagnen zur Förderung junger Talente verwendet wird.
- Jugendliche werden aktiv in Wahlkampagnen, Öffentlichkeitsarbeit und Parteientwicklung eingebunden.
- Nachwuchsförderung im Kernteam
- Mindestens ein Platz im Kernteam wird für ein Mitglied der Jungen Planetarier reserviert, um die Perspektiven der jungen Generation in die Parteiführung zu integrieren.
- Junge Mitglieder können sich für Führungspositionen innerhalb der Partei bewerben, wobei Altersdiversität in der Kandidat:innenauswahl berücksichtigt wird.
- Kooperation mit Bildungseinrichtungen
- Die Planetarier streben Kooperationen mit Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen an, um politische Bildung und Engagement junger Menschen zu fördern.
- Politische Bildungsworkshops und Seminare werden regelmäßig angeboten und sollen junge Menschen ermutigen, sich aktiv an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen.
§16: Notfallmanagement und Krisenintervention 🌱
- Notfallplan der Planetarier
- Die Partei verfügt über einen offiziellen Notfallplan, der auf der Webseite unter /notfallplan jederzeit einsehbar ist.
- Der Notfallplan definiert klare Schritte zur Krisenbewältigung, Schadensbegrenzung und Wiederherstellung des Vertrauens innerhalb und außerhalb der Partei.
- Notfallkomitee
- Ein Notfallkomitee wird aus Mitgliedern des Kernteams sowie externen Berater:innen (z.B. Juristen, Krisenmanager) gebildet. Dieses tritt unverzüglich im Falle einer Krise zusammen.
- Das Notfallkomitee ist ermächtigt, sofortige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen und der Generalversammlung Empfehlungen auszusprechen.
- Krisenszenarien und Reaktionsstrategien
Der Notfallplan deckt folgende Szenarien ab:- Rücktritt von Führungspersonen: Sofortige Neuwahl oder Übergangslösung durch stellvertretende Mitglieder.
- Öffentliche Skandale oder Fehlverhalten: Einleitung einer internen Untersuchung durch die Ethikkommission und vorübergehende Suspendierung der betroffenen Personen.
- Rechtskonflikte und juristische Bedrohungen: Einschaltung von Rechtsberatern und Information der Mitglieder über laufende Verfahren.
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten: Einführung eines Kostensparplans und transparente Kommunikation der finanziellen Lage.
- Externe Bedrohungen (z.B. Cyberangriffe): Sofortige Aktivierung des IT-Sicherheitsteams und Information der Mitglieder über Maßnahmen zur Daten- und Systemsicherheit.
- Kommunikation und Transparenz
- In Krisensituationen wird innerhalb von 48 Stunden eine öffentliche Stellungnahme auf der Webseite veröffentlicht.
- Mitglieder werden durch Newsletter und interne Sitzungen regelmäßig über die aktuelle Lage informiert.
- Resilienz und Prävention
- Jährlich wird eine Notfallübung abgehalten, um die Effizienz des Plans zu testen und zu optimieren.
- Der Notfallplan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um neue Risiken und Herausforderungen zu berücksichtigen.
- Vertrauensstelle für Mitglieder
- Eine anonyme Vertrauensstelle wird eingerichtet, an die sich Mitglieder in Krisensituationen oder bei persönlichen Anliegen wenden können. Diese ist unter /vertraulich erreichbar.
§17 Versionierung der Satzung der Planetarier 🌱
- Version 1.0 – Verabschiedet am 13. Februar 2017. (Gründungsdokument)
- Version 1.3 – Überarbeitet und beschlossen am 13. Februar 2017.
- Version 1.4 – Letzte Bearbeitung am 19. September 2019.
- Version 1.6 – Überarbeitung am 24. November 2022.
- Version 2.0 – Beschlossen am 9. Dezember 2024.
- Version 2.4 – Überarbeitung am 30.Dezember 2024.
- Version 2.5 – Online und zur Begutachtung, 31.Dezember 2024.
Schlussbestimmungen 🌱
Diese Satzung wurde am 9.12.2024 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie bildet die Grundlage für das Handeln der Planetarier im 21. Jahrhundert und darüber hinaus.
Die Partei „Die Planetarier“ (kurz) – die Partei der Menschlichkeit und Mitte, setzt sich für Menschlichkeit und gesellschaftliche Mitte ein, mit Sitz in Österreich. Sie ist im österreichischen Parteienregister mit der Zahl: 501084 geführt. Vertretungsbefugte Personen sind Herr Thomas Winterbacher (Vorstand und alleine zeichnungsberechtigt) und Andreas Alexander Steindl (Vorstandsmitglied und ebenso alleine zeichnungsberechtigt.)
Alle Rechte vorbehalten. 🌱
i.v.: Thomas Winterbacher und Andreas Alexander Steindl.
P.s.: Korrekturanmerkungen und Einspruchsfristen und Verbesserungsvorschläge:
- Version 2.1: 10.12.2024 von Thomas Winterbacher unter §7, Punkt 4, genauere Erklärung Klima und Klimaneutralität. Im Kleinen beginnt man, und deshalb wurden auch die Punkte umgedreht von 4. auf 1. gesetzt, wartet derzeit auf Begutachtung und auf Korrektur.
- Version 2.2: 10.12.2024 von Thomas Winterbacher für alle Punkte ein Anreizsystem, dass uns rasch und in guter Verfassung satzungskonform machen kann.
- Version 2.2: 10.12.2024 von Thomas Winterbacher und Andreas Alexander Steindl: Wir suchen derzeit noch eine gute Übersicht bei Erweiterungen, derzeit gibt es eine Paragrafen Nummer, eine alphabetische Auflistung der Punkte und eine alphabetische mit Klammer umzogene Unterpunktstruktur.
- Version 2.2: 10.12.2024 von Thomas Winterbacher und Andreas Alexander Steindl: Wir haben den Paragraf 11 mit und für Österreich in der Satzung geschrieben.
- Version 2.3: 19.12.2024 von Thomas Winterbacher: es wurde §11 verschoben auf §13 und die Pflichten und Rechte der Mitglieder nochmal genauer beschrieben jeweils unter §11 und §12.
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